Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen maple-lumen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Dienstleistungen im Bereich Dokumentenarchivierung, Aktenaufbewahrung, Digitalisierung und Aktenvernichtung.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Mit der Absendung einer Anfrage über unser Kontaktformular oder per E-Mail gibt der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot ab.
(3) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Dienstleistung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuell vereinbarten Vertrag.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die übergebenen Dokumente ordnungsgemäß verpackt und beschriftet sind.
(3) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die übergebenen Dokumente keine gefährlichen oder kontaminierten Materialien enthalten.
(4) Änderungen der Kontakt- oder Rechnungsadresse sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei laufenden Archivierungsverträgen werden die Leistungen monatlich oder quartalsweise in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 6 Aufbewahrung und Lagerung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die eingelagerten Dokumente sorgfältig und unter angemessenen klimatischen Bedingungen aufzubewahren.
(2) Die Dokumente werden in gesicherten Räumlichkeiten mit Zugangskontrollen gelagert.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Dokumente innerhalb seines Lagerstandorts umzulagern, sofern die Aufbewahrungsbedingungen gleichwertig bleiben.
(4) Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, nach vorheriger Terminvereinbarung Einsicht in seine eingelagerten Dokumente zu nehmen.
§ 7 Dokumentenvernichtung
(1) Die Vernichtung von Dokumenten erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag des Auftraggebers.
(2) Die Vernichtung erfolgt gemäß DIN 66399 in der vereinbarten Sicherheitsstufe.
(3) Nach erfolgter Vernichtung erhält der Auftraggeber ein Vernichtungszertifikat.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen durch den Auftraggeber.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden an eingelagerten Dokumenten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass auch seine Mitarbeiter zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Archivierungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bei Vertragsbeendigung sind die eingelagerten Dokumente innerhalb von 30 Tagen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, Lagerkosten zu berechnen.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
(2) Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
(3) Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: September 2026